Ah okay versteh jetzt!
Reifen mal wieder... Aber..
-
-
Schau einmal in in die ZBI was dort eingetragen ist
-
Dort steht ; Reifenfabrirkatsbindung Gem Betriebserlaubnis beachten
-
Hallo Ralf,
geh doch einfach mal ein paar Beiträge zurück, so bis Anfang September, da ist eigentlich alles schon beschrieben
Lieber Gruß
Fridolin
-
Dort steht ; Reifenfabrirkatsbindung Gem Betriebserlaubnis beachten
Genau dieser Satz bedeutet: Keinen TÜV-Stempel, außer es sind die "Holzreifen" aus den 90ern drauf und noch ohne Risse oder zu abgefahren

"Nachbar" hat sich die Holzreifen aus Frankreich besorgt, da gab es wohl noch neu die Größen die er für seine GPZ 550 aus den 80ern brauch.
Ich war im September mit meiner zur HU, beim Aufrufen von der RC33 ploppte so ein Fenster auf mit der Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis! Eine Kopie der Abnahme durch die TÜV-Prüferin, die die Austragung vorgenommen hat, hatte ich zum Glück im Staufach unter der Sitzbank. Somit waren die montierten BT46 kein Problem.
Bei mir steht auch der Hinweis Vorder- und Hinterreifen nur von einem Profil und Hersteller nicht drin. Könnte also mischen, so lange die Größe stimmt.
-