Hallo Gemeine,
kurze Frage: in dem Fahrzeugschein, siehe Foto. ist die Reifenbindung ausgetragen oder nicht?
Vielen Dank schon Mal für euer Feedback 🙏.
Volker
Hallo Gemeine,
kurze Frage: in dem Fahrzeugschein, siehe Foto. ist die Reifenbindung ausgetragen oder nicht?
Vielen Dank schon Mal für euer Feedback 🙏.
Volker
Ich lese da noch Reste von „Typgenehmigung“…
Heißt?
vorne und hinten Bridgestone oder Conti oder Metzler? In der freigegebenem. Größe?
So wie es für mich aussieht: Nein. Reifenbindung scheint nicht ausgetragen zu sein.
Welche Papiere hast Du vom Vorbesitzer bekommen?
TÜV - Bescheinigung?
Gutachten nach § 21?
Gutachten nach § 19?
Mein Fahrzeugschein! War im Februar beim Honda Händler vor der Haustür und habe die Reifenbindung laut Betriebserlaubnis austragen lassen. Siehe den neuen Fahrzeugschein oben. Einzelabnahme nach § 21, aus dem Grund steht da im Feld 6 nichts drin, wo sonst die 888 bzw. 888/1 steht. Da kein Vermerk im Schein von wegen Reifenfabrikatsbindung ausgetragen steht, habe ich die Bescheinigung vom TÜV als Kopie im Staufach unter der Sitzbank im Plastiktütchen untergebracht. Im September dann zum ehemaligen Nachbarn (KÜS) gefahren, da ein neuer Aufkleber mit 2027 fällig war. Gibt die Daten vom Moped ein und da ploppt ein Fenster auf Reifenfabrikatsbindung! Da ich mit ihm im Februar über das Thema gesprochen hatte, kam die Frage: Hast Du da was mit vom TÜV? Da sonst kein Stempel und kein Aufkleber.
Vorbesitzer kontaktieren und die Abnahme von ihm fordern, bzw. Fragen, wo die Abnahme gemacht wurde. Da könntest Du gegen Gebühr von 5 - 15 Teuronen noch mal einen Ausdruck anfordern. Den Kopieren und unter der Sitzbank mitführen und im Handy speichern. So0mit hast Du was in der Hand, wenn die Rennleitung bzw. das nächste Mal der TÜV ansteht.
Denn für mich sieht das im Moment so aus als wäre die Reifenbindung raus.
Moin.
"V/H gleicher Hersteller und typgenehmigt" was soll denn sowas? Der Begriff "typgenehmigt" ist mal so richtig undefiniert.
Kurzer Prozess, austragen lassen und fertig.
Gruß Maik
Hallo Volker,
bei dir ist nicht die Reifenbindung ausgetragen, sondern eine andere Größe eingetragen. Reifenbindung wird, soweit ich informiert bin, nur bei der original Reifengröße ausgetragen.
Aber korrigiert mich, falls ich falsch liege.
Liebe Grüße
Fridolin
Habe im Oktober auch die Reifenbindung austragen lassen.
Zu dem Eintrag von Volker ist alles in Ordnung, er kann lt. ZB II sowohl als auch beide Reifengrößen fahren, mit dem Zusatz "gleicher Hersteller und Typ" er kann nur nicht untereinander mischen.
PS: Stelle später beide ZB II hier ein, Bilder hochgeladen.
Jetzt sieht man den Unterschied. Bei der DE1 darf ich sowohl als auch fahren, bei der ET1 nur in Originalgröße.
Gutachten nach § 21?
Gutachten nach § 19?
Siehe den neuen Fahrzeugschein oben. Einzelabnahme nach § 21, aus dem Grund steht da im Feld 6 nichts drin, wo sonst die 888 bzw. 888/1 steht. Da kein Vermerk im Schein von wegen Reifenfabrikatsbindung ausgetragen steht, habe ich die Bescheinigung vom TÜV als Kopie im Staufach unter der Sitzbank im Plastiktütchen untergebracht.
Servus Martin,
ich denke ich habe schon einmal danach gefragt, was bei dir gemacht wurde. Und vor allem wer es gemacht hat.
Wenn ich meine Unterlagen so begutachte, stand bei beiden §21 StVZO (§19 (2) StVZO einvernehmlich
" Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich" und weiter das Feld "K" sollte dies unausgefüllt sein, so wie bei dir, müsste normalerweise das Feld 2.2 Ausgenullt sein, usw.
Solltest du in eine Kontrolle kommen, die auch einen Sachverstand in Bezug auf Kräder, würdest du deine Maschine stehen lassen, da die BE erloschen ist. Da dies mein letzter Sachstand ist, könnte es natürlich auch Änderungen dazu gegeben haben, die nach meiner Dienstzeit erfolgt sind.
Habe im Oktober auch die Reifenbindung austragen lassen.
Zu dem Eintrag von Volker ist alles in Ordnung, er kann lt. ZB II sowohl als auch beide Reifengrößen fahren, mit dem Zusatz "gleicher Hersteller und Typ" er kann nur nicht untereinander mischen.
PS: Stelle später beide ZB II hier ein, Bilder hochgeladen.
Jetzt sieht man den Unterschied. Bei der DE1 darf ich sowohl als auch fahren, bei der ET1 nur in Originalgröße.
Eben, da steht lediglich Vorne und Hinten muss der gleiche Hersteller und das gleiche Reifenprofil montiert sein Also z. B. V BT46 und H BT46!
Jetzt sieht man den Unterschied. Bei der DE1 darf ich sowohl als auch fahren, bei der ET1 nur in Originalgröße.
nach meinem Verständnis würde ein Versuch mit BT46 auf der DE-1 scheitern ....
Erstmal DANKE!
Ich denke ich werde einfach Mal zum TÜV meines Vertrauens fahren und dort nachfragen!
Ich dachte nicht das das alles soooo kompliziert ist. Aber eigentlich logisch, in Sachen BBürokratie waren und sind wir in Deutschland definitiv führend!
Spoiler aus!
Volker
Moin.
Ja, die haben sich mit der Reifensache so richtig mit Geld und Ruhm bekleckert. Viel Glück.
Gruß Maik
nach meinem Verständnis würde ein Versuch mit BT46 auf der DE-1 scheitern ....
Weshalb, sollte es scheitern?
Weshalb, sollte es scheitern?
weil da steht "Reifenfabrikatsbndung gemaess Betriebserlaubnis beachten" , und wenn der Prüfer dann in der Betrieberlaubnis nachsieht,
wird er da die drei allseits bekannten Holzreifen aus den 90ern finden, aber BT46 nicht und die zusätzlich eingetragene Radialreifenkombi
passt auch nicht.
....sorry, wenn man den Beitrag #15 hier liest braucht man sich nicht zu wundern das damals der TÜV Nord so ein leichtes Spiel hatte mit der Reifenzulassung für ältere Motorräder.
Bananen 🍌 S 🍌 t🍌 a🍌 a🍌t...
Es hat sich, bis auf den Kontostand des Mopedbesitzer, nicht wirklich etwas geändert...
Darum merke:
...in Italien kommt die Mafia mit Maschinenpistolen...
...in Deutschland mit dem Kugelschreiber...😎
und die zusätzlich eingetragene Radialreifenkombi passt auch nicht.
Jetzt verstehe ich, was du meinst.
Mich würde eher unruhig machen, dass die Nummer der BE NICHT mehr drin ist. War die nicht wichtig, wenn man irgendwas mit ABE verbaut hat?
Das habe ich ihm auch schon geschrieben.